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   VG München, 09.03.2009 - M 12 S 08.5926   

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VG München, 09.03.2009 - M 12 S 08.5926 (https://dejure.org/2009,74405)
VG München, Entscheidung vom 09.03.2009 - M 12 S 08.5926 (https://dejure.org/2009,74405)
VG München, Entscheidung vom 09. März 2009 - M 12 S 08.5926 (https://dejure.org/2009,74405)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Auslegung eines zwei Jahre vor Ablauf einer Aufenthaltserlaubnis gestellten "Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis";Wegfall der deutschen Staatsangehörigkeit nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; besondere ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VG München, 20.04.2009 - M 10 S 08.5929

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung; Aufenthaltserlaubnis als

    Auszug aus VG München, 09.03.2009 - M 12 S 08.5926
    Diese beiden Verfahren sind bei der 10. Kammer des Verwaltungsgerichts München anhängig (M 10 K 08.5928 und M 10 S 08.5929).

    Die Bevollmächtigte der Antragstellerin machte im Verfahren M 10 S 08.5929 mit Schriftsatz vom 10. Februar 2009 geltend, die Rücknahme der der Antragstellerin erteilten Aufenthaltserlaubnis sei rechtswidrig, weil die Antragstellerin ein eigenständiges Aufenthaltrecht nach § 31 Abs. 2 AufenthG erworben habe.

    Die Kammer hat zur Entscheidung auch die Gerichtsakten über die beiden Verfahren des Kindes der Antragstellerin (M 10 K 08.5928 und M 10 S 08.5929) sowie die über das Kind geführten Behördenakten beigezogen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten aller vier Verfahren (M 12 K 08.5925, M 12 S 08.5926, M 10 K 08.5928 und M 10 S 08.5929) und die von der Antragsgegnerin über die Antragstellerin und das Kind vorlegten Behördenakten Bezug genommen.

    Die Bevollmächtigte der Antragstellerin hat in ihrem im Verfahren M 10 S 08.5929 eingereichten Schriftsatz vom 10. Februar 2009 pauschal auf diese Vorschrift verwiesen, ohne Tatsachen zu nennen, die eine besondere Härte begründen könnten.

  • VG München, 16.04.2009 - M 10 K 08.5928

    Verlust der Staatsangehörigkeit durch Anfechtung der Vaterschaft;

    Auszug aus VG München, 09.03.2009 - M 12 S 08.5926
    Diese beiden Verfahren sind bei der 10. Kammer des Verwaltungsgerichts München anhängig (M 10 K 08.5928 und M 10 S 08.5929).

    Die Kammer hat zur Entscheidung auch die Gerichtsakten über die beiden Verfahren des Kindes der Antragstellerin (M 10 K 08.5928 und M 10 S 08.5929) sowie die über das Kind geführten Behördenakten beigezogen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten aller vier Verfahren (M 12 K 08.5925, M 12 S 08.5926, M 10 K 08.5928 und M 10 S 08.5929) und die von der Antragsgegnerin über die Antragstellerin und das Kind vorlegten Behördenakten Bezug genommen.

  • BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 696/04

    Wegfall der deutschen Staatsangehörigkeit bei erfolgreicher

    Auszug aus VG München, 09.03.2009 - M 12 S 08.5926
    Das folgt zwar nicht schon daraus, dass wegen der einfachgesetzlich vorgesehenen Rückwirkung des Wegfalls die Staatsangehörigkeit von einem ex-post-Standpunkt aus als nie erworben erscheint (BVerfG v. 24.10.2006 - 2 BvR 696/04, InfAuslR 2007, 79, ff.).
  • OVG Hamburg, 10.02.2004 - 3 Bf 238/03

    Fortfall der deutschen Staatsangehörigkeit eines Kindes bei erfolgreicher

    Auszug aus VG München, 09.03.2009 - M 12 S 08.5926
    Dies führt dazu, dass das Kind die durch § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG vermittelte deutsche Staatsangehörigkeit rückwirkend wieder verloren hat (ebenso OVG Hamburg vom 10.02.2004 - Az. 3 Bf 238/03).
  • VGH Bayern, 31.08.2006 - 24 C 06.954
    Auszug aus VG München, 09.03.2009 - M 12 S 08.5926
    Denn nur in diesen Fällen beinhaltet die Entscheidung der Behörde eine über die Versagung der begehrten Begünstigung als solche hinausgehende zusätzliche Belastung (vgl. z. B. BayVGH v. 31.08.2006 - 24 C 06.954; Hailbronner, AuslR, § 81 AufenthG Rdnr. 32).
  • OVG Niedersachsen, 07.07.2016 - 13 LC 21/15

    Altersgrenze; Behördenanfechtung; Entziehung; Erwerb; rückwirkender Verlust;

    Mit der (hier seit dem 8. Dezember 2005 rechtskräftigen) negativen Vaterschaftsfeststellung ist gemäß § 1599 Abs. 1 BGB i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 StAG auch die deutsche Staatsangehörigkeit rückwirkend auf den Geburtszeitpunkt entfallen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24. Oktober 2006, a.a.O., Rdnr. 16; Senatsurt. v. 13. April 2011 - 13 LC 98/08 -, S. 6 f. des Urteilsabdrucks; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 29. Oktober 2015 - OVG 5 M 21.15 -, juris Rdnr. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 29. Oktober 2014 - 19 E 1060/14 -, juris Rdnr. 3, und v. 31. Juli 2007 - 18 A 2065/06 -, juris Rdnr. 8; Bayerischer VGH, Beschl. v. 11. September 2007 - 5 CS 07.1921 -, juris Rdnr. 3; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 1. Oktober 2004, a.a.O., Rdnr. 6; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 10. Februar 2004 - 3 Bf 238/03 -, juris Rdnr. 8; VG München, Urt. v. 16. April 2009 - M 10 K 08.5928 -, juris Rdnr. 33, und Beschl. v. 9. März 2009 - M 12 S 08.5926 -, juris Rdnr. 40; Hailbronner/ Renner/ Maaßen, Staatsangehörigkeitsrecht, 5. Aufl. 2010, StAG § 4 Rdnr. 24).
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